1 Kommentar
Link hinzufügen zu...
Unwichtig
Kommentare
Jain! Auf vielen Parkplätzen gilt (Ausschilderung) zwar die StVO. Im Ernstfall nützt es Dir aber wenig, denn es gilt auch §1 (gegenseitige Rücksichtnahme)
Landet ein Parkplatzunfall vor Gericht, wird es in den meisten Fällen eine Teilschuld geben. "Aufpassen" sollte also immer vor "Recht behalten" stehen.