Verhalten bei einem Wildunfall: Zahlt die Versicherung?
Gerade in größeren Waldgebieten ohne besondere Absicherungen gehören Wildunfälle zum Alltagsgeschehen. Doch wie verhält man sich eigentlich richtig, wenn es zwischen Tier und Auto "kracht"?
1. Personenschaden prüfen & Unfallstelle absichern
Die Verhaltenregeln unterscheiden sich kaum von denen bei normalen Unfällen. Zunächst ist in jedem Fall ein Personenschaden zu prüfen und ggf. erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst zu rufen. Die Unfallstelle muss abgesichert werden.
2. Tier entfernen & Polizei informieren
Ist das Tier tot, ist es von der Straße zu ziehen. (Handschuhe nicht vergessen! Tollwutgefahr!) Ist das Tier nach dem Unfall geflüchtet, muss die Unfallstelle für den Förster makiert werden, damit der das Tier verfolgen und ggf. erlösen kann. Als nächstes ist die Polizei zu informieren. Die wird i.d.R. den Förster kontaktieren und den Unfall aufnehmen. (wichtig für die Versicherung!)
Vor dem Unfall (Teilkasko)
Wer kleineren Tieren ausweicht und dabei gegen einen Baum oder ein anderes Hinderniss fährt, genießt im Rahmen der Teilkasko Versicherung i.d.R. keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung trägt nur Schäden durch Haarwild (Haase, Fuchs, Schwein, Reh etc.).
Für das "Ausweichmanöver" sollte es auch bei größerem Wild Zeugen geben. Sonst läuft man Gefahr, daß die Versicherung die Zahlung verweigert und man vor Gericht keine Beweise vorbringen kann.
Mitnehmen ist Wilderrei
Man sollte sich übrigens nicht dabei erwischen lassen, das "erlegte" Wild als Trophäe in den Kofferraum zu laden und anschließend zu verschwinden. Das gilt vor dem Gesetz als Wilderrei und ist strafbar.
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Unwichtig
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