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Unwichtig
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Es reicht, die Kontoauszüge 3 Jahre aufzuheben. Aber da die ja kaum Platz wegnehmen, hebe ich die auf jeden Fall mindestens 5 Jahre auf, falls doch mal was sein sollte. Die Bank kann die Auszüge zwar in der Regel noch länger wieder beschaffen wenn es drauf ankommt, aber darauf verlasse ich mich nicht. So viel Platz ist doch im kleinsten Schrank.
Es gibt zwar keine Pflicht für Privatpersonen, die Auszüge aufzuheben, aber die 3 Jahre sind eine Empfehlung die jeder einhalten sollte um Probleme zu vermeiden. Die Länge der empfohlenen Aufbewahrung liegt an der Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften, die in der Regel drei Jahre beträgt.
Im gewerblichen Bereich müssen die Kontoauszüge auf jeden Fall mindestens 10 Jahre aufgehoben werden, das gilt also für alle Freiberufler, Selbständigen und Konten von Kapitalgesellschaften. Das ist Teil der Aufbewahrungspflicht, die im Steuer- und Handelsrecht festgeschrieben ist.