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Die Verbrennung von Laub und anderen Gartenabfällen ist zwar in einigen Bundesländern erlaubt, ist aber aufgrund der Umweltbeeinträchtigungen als nicht mehr Zeitgemäß einzuschätzen. Die Erlaubnis zum Verbrennen kann außerdem - wie schon angesprochen - durch die Waldbrandgefahrstufe eingeschränkt sein. Diese kann man jeweils beim regionalen Forstamt erfahren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Entsorgung der Gartenabfälle, z.B. kann man die Abfälle im Frühjahr sammeln und dann Stück für Stück in der braunen Tonne entsorgen. Wenn das dafür zu viel ist, dann kann kann auch eine Möglichkeit sein, die Abfälle zur Kompostierungsanlage zu bringen, die in vielen Regionen existiert. Informationen darüber lassen sich normalerweise beim Umweltamt erfragen.
Außerdem sollte man auf kostenlose Grünabfallsammlung mit Containern achten, die meist angekündigt werden, entweder am schwarzen Brett der Gemeinde oder über einen Hinweis im Briefkasten.