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An normalen Werktagen muss der Hartz4-Empfänger an der angegeben Adresse erreichbar sein. Ihm können aber bis zu 3 Wochen Urlaub im Jahr gewährt werden, in denen er sich auch im In- und Ausland auswärtig aufhalten kann. Dieser Urlaubswunsch muss ca. eine Woche vor Antritt der Reise beantragt werden. Wenn keine konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge in diesem Zeitraum vorliegen, dann wird dem Antrag stattgegeben.
Nach dem Urlaub muss sich der Harz4-Empfänger bei der entsprechenden Stelle zurückmelden. Wenn der Leistungsempfänger sich ohne die Zustimmung fortbegibt oder sich zu spät zurückmeldet, muss er mit einer Einstellung / Kürzung der Leistungen rechnen oder sogar mit einer Rückforderung. Also ist es in jedem Fall besser das vorher abzustimmen.