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Das Berliner Testament macht zwei Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben. Man macht das vor allem deshalb, um Immobilien zu sichern. Wenn deren Anteile an die Kinder fallen, ist der hinterbliebene Ehepartner oft gezwungen sie zu verkaufen und auszuziehen.
Allerdings kann auch das "Berliner Testament" die Kinder nicht an der Geltendmachung ihres Pflichtteils hindern. Häufig wird aber aufgrund des Respektes vor dem "letzten Willen" des Verstorbenen seitens der Kinder darauf verzichtet.